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Derzeit bieten wir keine mobilen Cocktailbars und Cocktailkurse an.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von fahrBAR – die mobile Cocktailbar
Inhaber: Stefan Hebel, Grüner Weg 24, 52070 Aachen  -nachfolgend Vermieter genannt-

gültig ab 08.10.2010

ALLGEMEINES
Für alle Geschäfte gelten ausschließlich die AGB des Vermieters in Ihrer aktuellen Fassung. Der Inhalt und der Umfang des Mietvertrags entsprechen dem schriftlichen Auftragsangebot des Vermieters.
Mündliche Absprachen und Zugeständnisse werden nur durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters gültig.

Zustandekommen eines Vertrags
Alle Angebote, die durch den Vermieter gemacht werden, sind unverbindlich.
Ein Mietvertrag über einen Gegenstand kommt zustande, wenn der Mieter das unverbindliche Angebot des Vermieters angenommen hat und dieser die Annahme schriftlich rückbestätigt hat. Der Mietvertrag kommt auch zustande wenn der Mieter die Übernahme der Gegenstände auf dem Lieferschein durch Unterschrift bescheinigt.

Mietpreise
Der Mietpreis eines Artikels wird auf Grund der aktuellen Preisliste festgelegt und gilt für 3 Werktage oder von Freitag bis Montag. Für jeden weiteren Werktag berechnen wir 15% der Grundmiete.
Die Mietpreise gelten zuzüglich Reinigung (außer wenn laut Preisliste die Reinigung inklusive ist), Liefer- und Abholkosten und MwSt.

Mietkaution
Wir berechnen eine Kautionssumme in Höhe von 25% des Gesamtmietpreises, jedoch Mindestens 100,- €. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts wird die Kautionssumme durch den Vermieter innerhalb von 3 Werktagen zurückgezahlt.

Zahlungsweise
Bei dem Erstauftrag wird der Gesamtmietbetrag ohne Abzüge unmittelbar bei der Abnahme der Mietgegenstände durch den Mieter gezahlt oder spätestens 3 Werktage vor Anmietung überwiesen.

Mietzeitraum
Die Mindestmietdauer beträgt 3 Werktage. Die Mietgegenstände werden dem Mieter nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Für eine Verlängerung dieses Zeitraums ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Wenn die Mietgegenstände nicht termingerecht zurückgebracht werden, steht dem Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung die Miete entsprechend der Preisliste zu.
Darüber hinaus ist der Vermieter berechtigt, ab dem ersten Tag der verspäteten Rückgabe der Mietgegenstände, den Wiederbeschaffungswert zu berechnen.
Wenn der Mieter das Mietobjekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss er den Vermieter spätestens 1 Tag vor Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums darüber informieren. Für verspätete Rückgaben, die dem Vermieter nicht mitgeteilt werden, berechnen wir einen Aufschlag von 15% auf den Grundmietpreis pro Verspätungstag.

Reinigung
Für die zusätzlich zum Mietpreis zu vergütende Reinigung hat der Mieter die Mietgegenstände ohne Essensreste und fertig sortiert zur maschinellen Reinigung vorzubereiten. Wenn die Mietgegenstände extrem verschmutzt sind, hat der Vermieter das Recht, die zusätzlich entstandenen Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen.
Textilien (z.B. Tischtücher, Hussen) müssen nach der Benutzung dem Vermieter trocken zurückgegeben werden.

Haftung
Der Mieter haftet für den Verlust oder die Beschädigung der Mietgegenstände. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus. Der Mieter trägt bei Beschädigungen die Reparaturkosten, sofern die Reparaturkosten nicht höher sind als der Wiederbeschaffungswert. Bei nicht zu reparierenden Schäden oder Verlust der Mietgegenstände hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts resultieren, gegen den Vermieter geltend machen können. Der Vermieter haftet niemals für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietobjekts durch Arbeitnehmer des Vermieters, durch eingeschaltete Dritte, durch Fehler und/oder Mängel jedweder Art am Mietobjekt oder durch andere dem Vermieter zuzuschreibende Ursachen entstanden sind, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters verursacht; in diesem letzteren Falle bleibt die Haftung des Vermieters auf einen Betrag gleich dem vereinbarten Mietpreis beschränkt. Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden auf Grund entgangenen Gewinns sind von der Haftung des Vermieters vollständig ausgeschlossen.

Versicherung
Die Mietgegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser die Mietgegenstände in Empfang nimmt. Es wird empfohlen, die Mietgegenstände für die Dauer der Veranstaltung, einschließlich der Zeiten für den Auf- und Abbau ausreichend zu versichern.

Leistung des Vermieters, Mängel an den Mietgegenständen
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter die Mietgegenstände für die vereinbarte Mietzeit gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes zu überlassen.
Die durch den Vermieter nicht rechtzeitig erfolgende Zurverfügungstellung der Mietgegenstände bzw. die nicht rechtzeitig erfolgende Abholung durch den Vermieter oder die sonstige nicht rechtzeitige Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber dem Mieter, kann dem Vermieter nicht angelastet werden, wenn dies die Folge höherer Gewalt ist, wozu in jedem Falle zählen: Unwetter, Brand, Explosion oder Ausströmung gefährlicher Stoffe und/oder Gase oder diesbezügliche Gefahr, Versäumnisse des Mieters oder Dritter wie etwa von Zulieferern oder Transporteuren, Krankheit von nicht einfach zu ersetzendem Personal, Besatzung oder Blockade oder behördliche Maßnahmen.
Die mangelhaften Teile eines Mietgegenstandes kann der Vermieter unentgeltlich nach billigem Ermessen ausbessern oder neu liefern. Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter einen funktionellen gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen oder den mangelhaften Mietgegenstand zu reparieren. Ein Mangel des Mietobjekts berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Ein Rücktrittsrecht besteht nur dann, wenn der Vermieter von seinem Recht zum Austausch des Mietgegenstandes keinen Gebrauch macht und zwei Reparaturversuche fehlgeschlagen sind. Im Übrigen ist das Recht zur Mietminderung ausgeschlossen. Auch ist die Schadensersatzpflicht des Vermieters wegen eines Mangels am Mietgegenstand ausgeschlossen.
Wenn der Mieter bei Erhalt des Mietobjekts ein Versäumnis oder eine Beschädigung feststellt, wodurch das Mietobjekt nicht benutzt werden kann, hat er das Recht auf gleichwertiges Ersatzmaterial.

Untervermietung / Verleihung an Dritte
Die Mietgegenstände dürfen durch den Mieter ausschließlich entsprechend der Bestimmung und für das vereinbarte Projekt benutzt werden; es darf deshalb ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht Dritten zur Benutzung überlassen werden. Wenn wir dem Mieter die schriftliche Zustimmung erteilen, das Mietobjekt Dritten zur Benutzung zu überlassen, bleibt der Mieter unverändert verpflichtet, alle seine Verpflichtungen, die aus unseren Vermietungs- und Zahlungsbedingungen resultieren, zu erfüllen.

Informationspflicht des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Übernahme zu prüfen und festgestellte Mängel oder fehlende Teile der Lieferung unverzüglich (innerhalb von 2 Stunden) und schriftlich dem Vermieter anzuzeigen.
Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich jede Beschädigung oder Verlust der Mietgegenstände während der Mietzeit anzuzeigen und den Mietgegenstand nach Beschädigung dem Vermieter vorzulegen.

Stornierung des Vertrags
Die Stornierung eines Auftrags ist bis spätestens 6 Wochen vor Beginn des Ereignisses möglich. Der Auftrag muss dann schriftlich storniert werden. Die bis dahin entstandenen Kosten werden jedoch in Rechnung gestellt. Bei einer Annullierung zu einem späteren Zeitpunkt wird der vollständige Mietpreis berechnet, außer wenn die Güter noch vermietet werden können. In diesem Falle werden nur 25% des ursprünglichen Betrags in Rechnung gestellt.

Urheberrecht
Der Vermieter behält sich das Recht vor nach Absprache mit dem Mieter, an Orten, an denen Mietmaterial des Vermieters steht, zu Marketingzwecken des Vermieters Fotoproduktionen, Videoaufnahmen und ähnliches zu erstellen.

Abbildungen / Fotos
Abbildungen und Fotos in allen vom Vermieter bereitgestellten Medien sind nur als Richtwert zu verstehen und können von der Wirklichkeit abweichen. Dies gilt insbesondere für Farbabweichungen.

Lieferung/ Abholung
Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden die Mietgegenstände durch den Mieter auf eigene Gefahr und Kosten abgeholt und zurückgebracht.
Der Mieter muss dabei für einen vorschriftsmäßigen Transport Sorge tragen. Die Mietgegenstände müssen in einem geschlossenen Fahrzeug transportiert werden.
Ab einer Mindestauftragsgröße von 100,00 € ist der Transport durch fahrBAR gegen Aufpreis möglich. Die Lieferung erfolgt dann zum vereinbarten Zeitpunkt mit einer Karenzzeit von 2 Stunden an den vereinbarten Ort bis hinter die erste Tür auf Parterre. Bei einer Verspätung wegen höherer Gewalt kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden.
Für eine Lieferung durch den Vermieter ist ein Zugangsweg, der für einen LKW von 7,5 Tonnen geeignet ist, Voraussetzung. (Mindesttürbreite = 2 Meter, Mindesthöhe = 2,50m.) Schäden am Gelände und/oder an den Gebäuden, die durch einen unzureichend befestigten Zugangsweg entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.
Wenn diese Transportbedingungen nicht erfüllt werden (z.B. weil der Zugangsweg ungeeignet ist, der Untergrund nicht hinreichend befestigt ist oder die Zufahrt versperrt ist), hat der Vermieter das Recht, die hierdurch entstandenen Extrakosten in Rechnung zu stellen.
Bei der Anlieferung der Mietgegenstände hat der Mieter anwesend zu sein. Am vereinbarten Abholtag muss das Mietobjekt/ müssen die Mietgegenstände ab dem vereinbarten Zeitpunkt sortiert und sauber gestapelt hinter der ersten Tür auf Parterre bereit stehen Bei der Abholung wird das Mietmaterial sofort, soweit möglich, kontrolliert und gezählt. Wenn das Material aus Geschirr, Besteck, Tüchern und/oder anderen kleinen Materialien besteht, kann es nicht sofort beim Einladen kontrolliert werden.
Der Mieter ist damit einverstanden, dass die definitive Zählung und Kontrolle erst in den Lagern des Vermieters stattfindet. Der Vermieter garantiert, dass im Zeitraum zwischen der Abholung und der Zählung im Lager kein Verlust und keine Beschädigung entstehen.

Geltendes Recht / Gerichtsstand / Schlussbestimmung
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort aller Ansprüche aus diesem Vertrag ist Aachen.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Aachen; dies gilt auch für Scheck- und Wechselklagen.
Sollte irgendeine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht in ihrer Wirksamkeit berührt.

Gültigkeit
Diese Mietbedingungen sind ab 08.10.2010 gültig.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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